Kosten
Wann bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wurden im Gesundheits – Modernisierungs – Gesetz vom 01. 01.2004, einem neuen Gesetz im Gesundheitswesen, genauestens festgelegt.
Es werden die bestehenden Zahn – und Kieferfehlstellungen in „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG 1 – 5) eingeteilt.
Dazu werden die vorhandenen Fehlstellungen genau vermessen und in vorhandene Tabellen eingetragen, daraus ergibt sich dann die so genannte KIG – Einstufung.
Die Kosten werden zu 80 % (beim zweiten Kind zu 90 %) von den Krankenkassen übernommen, wenn die Einstufung KIG 3 – 5 beträgt. Dies bedeutet, dass der Versicherte zunächst 20 % (bzw. 10 %) Eigenanteil zu tragen hat. Dieser Eigenanteil wird aber bei einem erfolgreichen Abschluss und einer planmäßig verlaufenden Behandlung, sowie bei einer guten Mitarbeit des Patienten, am Ende der Behandlung zurückerstattet.
Was wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt?
Die Krankenkasse bezahlt nicht, wenn die Einstufung KIG 1 – 2 ergibt. Dies bedeutet aber nicht, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung notwendig ist! Sollte eine Behandlung dennoch stattfinden, sind die Gesamtkosten der Behandlung privat zu tragen.
Es wird dann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ein Privatkostenplan erstellt. Die Beihilfe, sowie viele Versicherungen bezahlen innerhalb einer privaten Krankenversicherung einen großen Teil der kieferorthopädischen Behandlung. Vor Beginn der Behandlung sollte geklärt werden, was und in welcher Höhe die Versicherung die Kosten übernimmt.
Durch den Fortschritt der Wissenschaft und aus einer noch anspruchsvolleren kieferorthopädischen Behandlung heraus, ergeben sich Leistungen und Mehrkosten, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Auch diese individuell vereinbarten außervertraglichen Leistungen müssen privat bezahlt werden.
Gerne werden Sie von uns ausführlich in einem persönlichen Gespräch beraten.
Kosten bei Privatversicherten, Selbstzahlern (KIG 1-2) und gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr
Zunächst erfolgt eine Erstberatung die in jedem Fall von privater und gesetzlicher Kasse übernommen wird. Wünschen Sie nach der Erstberatung eine detaillierte Befund-, Therapie- und Kostenaufstellung, werden die sogenannten „Anfangsunterlagen“ vereinbart. Der Patient erhält nach Auswertung der Anfangsdiagnostik einen Heil- und Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten privat tragen. Eventuell haben Sie eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie abgeschlossen, die nun zu berücksichtigen wäre.
Die Privat- oder Beihilfeversicherten reichen den Heil- und Kostenplan bei der Versicherung oder Beihilfe ein. So können Sie den anteiligen Zuschuss ihrer jeweiligen Versicherung hinzu kalkulieren.
Hier finden sie eine Informationsquelle über Zahnzusatzversicherungen:
www.waizmanntabelle.de